Deutscher Gewerkschaftsbund

Arbeitnehmervertretung in der Handwerkskammer Hamburg

Vollversammlung und dem Berufsbildungsausschuss

Seit der Einführung des „Handwerksgesetzes“ 1897 bestimmen Arbeitnehmer:innen die Politik des Handwerks mit. Bis heute ist das so. Alle fünf Jahre wird die Vollversammlung – das höchste Beschlussfassende Gremium der Kammer – gewählt. Wenn du im Handwerk arbeitest, hast du die Möglichkeit, dich für die Arbeitnehmer-Liste zur Wahl in die Vollversammlung aufzustellen.

Die Vollversammlung wählt den Präsidenten und Vizepräsidenten der Handwerkskammer sowie die Besetzung der Kammer-Ausschüsse (z. B. den Berufsbildungsausschuss).

 

„Wir können unser Handwerk:
Seit dem Mittelalter ist es unser Ziel, Arbeit und Leben zu verbessern,
für gute Ausbildung, fairen Lohn und soziale Gerechtigkeit zu kämpfen,
politische Mitbestimmung und Selbstverwaltung auszuüben.“

(Geschichte der Selbstverwaltung im Handwerk)

 

Handwerkskammer

shutterstock/Nestor Rizhniak

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Am Wichtigsten ist deine Motivation, dich für die Belange der Gesellinnen und Gesellen, der Lehrlinge und der Beschäftigten im Handwerk einzusetzen.

Für die Vertretung in der Vollversammlung der Handwerkskammer sind Volljährigkeit, eine abgeschlossene Ausbildung – diese muss nicht im Handwerk erlernt worden sein – sowie eine Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb Vorraussetzung.

Was habe ich davon?

Über dein Ehrenamt in der Handwerkskammer gestaltest du die Kammerpolitik mit. Als Ehrenamtliche/-r in der Handwerkskammer bringst du deine Meinung bei der politischen Vertretung von so unterschiedlichen Themen wie Ausbildung, (Meister-)Prüfungen, Digitalisierung oder Arbeits- und Umweltschutz ein. Darüber hinaus kannst du dein Wissen erweitern und lernst neue Kolleginnen und Kollegen kennen. Du hast die Möglichkeit die "Akademie des Ehrenamts" kostenfrei zu nutzen. Für dein Ehrenamt musst du von deinem Arbeitgeber ohne Minderung deines Arbeitsentgelts freigestellt werden. Außerdem wird dir eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

In der Regel finden vier Sitzungen der Vollversammlung pro Jahr (vierteljährlich, außerhalb der Hamburger Ferien) statt, die um 16:00 oder 17:00 Uhr beginnen. Neben den Sitzungsterminen der Vollversammlungen solltest du Zeit für Vorbesprechungen und ggf. Ausschussarbeit einplanen. Außerdem findet zweimal im Jahr eine eineinhalbtägige Klausur statt.

Welche Unterstützung kriege ich?

Die Gewerkschaften und Kammern bieten regelmäßig Fortbildungen an. Außerdem wirst du von deiner Gewerkschaft und dem DGB unterstützt – zum Beispiel mit Fortbildungsangeboten, Materialien oder Unterstützung durch Hauptamtliche.

ICH WILL - An wen wende ich mich jetzt?

Du hast die Möglichkeit, dich an den/die Handwerkssekretär deiner zuständigen Gewerkschaft zu wenden (s. unten) oder an den DGB Hamburg.

 

DGB
Christian Kröncke
Tel.: 040/6077661-13
christian.kroencke@dgb.de

IG Metall
Meike Lüdemann
Tel.: 040/284086-233
meike.luedemann@igmetall.de

IG BAU
Henning Pygoch
Tel.: 040/253044-0
henning.pygoch@igbau.de

NGG
Christa Theinert
Tel.: 040/7679457-0
christa.theinert@ngg.net

ver.di (Friseurhandwerk)
André Kretschmar
Tel.: 040/890615-634
andre.kretschmar@verdi.de

ver.di (Theaterhandwerk)
Agnes Schreieder
Tel.: 040/890615-583
agnes.schreieder@verdi.de

 


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