Fanny sitzt für die IG Metall im Landesjugendausschuss der DGB Jugend.
DGB HH
Mindestens 25 Jahre alt sein. Du musst das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen und darfst natürlich nicht vorbestraft sein. Juristische Vorkenntnisse sind hilfreich, aber nicht notwendig.
Zweierlei: auf der einen Seite lernst du juristische Abläufe kennen und kannst hinter die Kulissen der Rechtsprechung schauen. Auf der anderen Seite erfährst du als vollwertiges Mitglied eine hohe Wertschätzung und gesellschaftliche Anerkennung. Und nicht zu Letzt ist es spannend: Man glaubt gar nicht, was für Fälle so vor Gericht landen.
Überschaubar. Ein- bis zwei Mal pro Jahr für einen Verhandlungstag ist der Durchschnitt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dich dafür freizustellen.
Der DGB bietet mehrmals im Jahr Fortbildungen mit erfahrenen Rechtsanwälte an.
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Dann informiere dich entweder bei deiner Gewerkschaft oder hier:
Arbeitsgericht, Bereich Ehrenamtliche Richter/-innen: https://justiz.hamburg.de/gerichte/arbeitsgericht-hamburg/informationen/ehrenamtliche-richter
Sozialgericht, Bereich Ehrenamtliche Richter/-innen: http://justiz.hamburg.de/sozialgericht/service/
An deine Gewerkschaft. Denn die schlagen dich der Justizbehörde innerhalb eines regelmäßigen Berufungsverfahrens vor. Nach Überprüfung der Voraussetzungen erfolgt die Berufung.