Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 22/16 - 01.08.2016

Ausbildungsstart: Unsere Tipps für alle neuen Azubis

Für viele Jugendliche in Hamburg beginnt am 1. August das neue Ausbildungsjahr. „Wir wünschen allen einen guten Start! Und immer dran denken: Niemand muss mit seinen Fragen und Problemen allein bleiben. Betriebs- und Personalräte in den Firmen, sowie die Gewerkschaften stehen jedem Azubi zur Seite“, so Wiebke Oetken, die heute ihren ersten Arbeitstag als neue DGB-Jugendbildungsreferentin in Hamburg hat. Oetken: „Hilfreich kann auch ein Besuch auf unserer Homepage dr-azubi.de sein. Dort gibt es viele Hinweise. Außerdem können Aus­zu­bil­den­de dort an­onym Fra­gen stel­len, die in kur­zer Zeit be­ant­wor­tet wer­den.“  Die drei wichtigsten Tipps zum Ausbildungsbeginn:

- Aus­bil­dungs­ver­tra­g
Er muss die sach­li­che und zeit­li­che Glie­de­rung der Be­rufs­aus­bil­dung, den Aus­bil­dungs­ort und die Aus­bil­dungs­maß­nah­men au­ßer­halb der Aus­bil­dungs­stät­te, aber auch die Dau­er der täg­li­chen Ar­beits­zeit und der Pro­be­zeit so­wie die Zah­lung und Hö­he der Aus­bil­dungs­ver­gü­tung enthalten. Hier sind auch die Vor­aus­set­zun­gen be­schrie­ben, un­ter de­nen der Be­rufs­aus­bil­dungs­ver­trag ge­kün­digt wer­den kann. Es lohnt sich, den Ver­trag von der Ge­werk­schaft prü­fen zu las­sen.

- Aus­bil­dungs­ver­gü­tung
Die Aus­bil­dungs­ver­gü­tung ist für vie­le Azu­bis in Ta­rif­ver­trä­gen fest­ge­legt. Aber auch wenn kein Ta­rif­ver­trag An­wen­dung fin­det, muss die Ver­gü­tung an­ge­mes­sen sein. Azu­bis in ei­ner nor­ma­len dua­len Aus­bil­dung ha­ben des­halb auf je­den Fall An­spruch auf min­des­tens 80 Pro­zent der üb­li­chen ta­rif­li­chen Ver­gü­tung. In ei­ner über­be­trieb­li­chen Aus­bil­dung sind es 55 Pro­zent.

- Über­stun­den
Über­stun­den sind in der Aus­bil­dung nicht vor­ge­se­hen. Die ver­trag­lich fest­ge­leg­te Aus­bil­dungs­zeit sollte ausreichen, um einen Be­ruf zu er­ler­nen. Wenn Über­stun­den ge­leis­tet wer­den, müs­sen die Re­ge­lun­gen des Ju­gend­ar­beits­schutz­ge­set­zes und des Ar­beits­zeit­ge­set­zes ein­ge­hal­ten wer­den. Al­le Über­stun­den müs­sen der oder dem Azu­bi mit ent­spre­chen­dem Über­stun­den­zu­schlag be­zahlt oder in Frei­zeit aus­ge­gli­chen wer­den.


Für Fragen rund um das Thema Ausbildung steht die Hamburger Gewerkschaftsjugend gerne zur Verfügung: Wiebke Oetken, Tel. 040 2858 256, email wiebke.oetken@dgb.de

Weitere Tipps gibt es auch unter http://dr-azubi.de


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