Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 18.02.2010

Mehr Betriebsräte von Frauen und für Frauen

Zum Auftakt der Betriebsratswahlen 2010, die vom 1. März bis 31. Mai bundesweit stattfinden, demonstrierte der DGB Hamburg am Mittwoch in Bergedorf vor dem Seniorenzentrum St. Klara (Röweland Gruppe). Mit dieser Aktion der DGB-Frauen und des Bereiches Altenpflegeeinrichtungen im ver.di-Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen wurde vor allem für mehr Betriebsräte in frauendominierten Berufen geworben. „Wenn wir mit der Gleichstellung vorankommen wollen, brauchen wir in der Arbeitswelt eine stärkere Interessenvertretung der Frauen“, betont die frauenpolitische Sprecherin des DGB, Petra Heese. Mit der Aktion sei zugleich darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege dringend verbessert werden müssten.
Beschäftigte, die in ihren eigenen Arbeitsangelegenheiten ein gesichertes Mitspracherecht haben möchten, brauchten den Betriebsrat als die gesetzlich verankerte Interessenvertretung, erklärt Heese. Wenn es um Dienstpläne und Überstunden, um Versetzungen und Einstellungen, um Urlaubsregelungen, Gesundheitsschutz oder Maß-nahmen gegen Mobbing gehe, stets sei der Betriebsrat die erste Adresse. „Ohne engagierte Betriebsrätinnen stehen gerade die Rechte weiblicher Beschäftigter oft nur auf dem Papier.“
Das Seniorenzentrum St. Klara hat aktuell keinen Betriebsrat. Die Arbeit des Betriebsrates wurde in der Vergangenheit vom Arbeitgeber erschwert und viele Kolleginnen und Kollegen haben nun Angst davor, ihre Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz wahrzunehmen. DGB und ver.di wollten mit der Aktion den Beschäftigten Mut machen, ihre Rechte wahrzunehmen. Denn gerade in der Stationären Altenpflege seien Betriebsräte für eine gute Arbeit notwendig. „Beschäftigte ohne Interessenvertretung verschenken ihre Rechte, darunter leidet in der Regel auch die Qualität ihrer Arbeit“, erklärt Heese. „Die Betriebsratswahl ist das wichtigste demokratische Recht der Arbeitswelt. In der ambulanten und stationären Pflege sind Betriebsräte nicht weniger notwendig als in Industriebetrieben.“
In Betrieben von fünf bis 20 wahlberechtigten Beschäftigten bestehe der Betriebsrat aus einer Person, bis 50 Arbeitnehmern aus drei, bis hundert aus fünf Mitgliedern. Die Geschäftsführung müsse dem Betriebsrat genügend Zeit für seine Tätigkeit lassen sowie die nötige Infrastruktur wie etwa Raum und Telefon zur Verfügung stellen. Ab 200 Beschäftigten werde ein Betriebsratsmitglied freigestellt für die Interessenvertretung.

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