Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 13.07.2006

DGB-Hamburg- Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs

Anlässlich der Vorstellung des Rechtsgutachtens zur Vergabepraxis der Ein-Euro-Jobs bei der Diakonie fasst der DGB Hamburg seine Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs zusammen.
„Dabei haben die Gewerkschaften vorrangig die Auswirkungen für Langzeitarbeitslose und die auch daraus resultierenden Folgen für die Beschäftigten im Blick“, so Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg.
„Grundsätzlich kann man nach rund anderthalb Jahren Hartz IV und Ein-Euro-Jobs feststellen, dass sich die Befürchtungen der Gewerkschaften leider bestätigt haben: Durch Arbeitsgelegenheiten wurde reguläre Beschäftigung verdrängt, Ein-Euro-Jobs führen kaum zur Wiedereingliederung in den Ersten Arbeitsmarkt oder in Arbeitsstellen, die ein transferfreies Einkommen ermöglichen. Die Betroffenen verschwinden einfach nur für zehn Monate aus der Statistik sind anschließend meist wieder das, was sie vorher waren: arbeitslos.“
In Kindertagesstätten und Altenheimen wurden Minijobber und sogar fest Angestellte verdrängt, bei der Stadtreinigung wurden für die WM-Zeit Ein-Euro-Job-Praktikanten unter Billigung des Senats rechtswidrig - nicht sozialversicherungspflichtig – beschäftigt. Und das wird nur die Spitze des Eisbergs sein: Die meisten Fälle bleiben im Dunklen.
Erhard Pumm: „Zudem gibt Senator Uldall zweifelhafte Eingliederungsquoten bekannt und fördert durch seine Kombilohnmodelle noch eine Mitnahme- und billig-billig-Mentalität unter Arbeitgebern. Der Druck auf die Löhne für niedrig qualifizierte Tätigkeiten wird so insgesamt zunehmen“.
Die Förderung der Langzeitarbeitslosen blieb auf der Strecke – nicht einmal die bereitgestellten Bundesmittel wurden ausgeschöpft und in sinnvolle Weiterbildung investiert. Unterdessen steigen die Zahlen der Langzeitarbeitslosen in Rekordhöhen. In Hamburg sind bereits 11,8 Prozent der Einwohner auf SGB II-Leistungen angewiesen. Erhard Pumm: „Eine traurige Hartz IV-Bilanz für die Hansestadt und den Senat.“






DGB-Hamburg- Positionen zur Vergabe von Ein-Euro-Jobs
Ein-Euro-Jobs sollten das nachrangigste „Eingliederungs-Instrument“ sein, doch in Hamburg werden sie fast ausschließlich eingesetzt. Der DGB fordert stattdessen passgenaue Qualifizierungs-Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation. In Arbeitsgelegenheiten sollten nur diejenigen vermittelt werden, die schon lange dem Arbeitsmarkt fern sind und grundlegende Abläufe eines Arbeitsalltags neu erlernen müssen.
Ein-Euro-Jobs sind in allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge ungeeignet, sie sind nichts weiter als staatlich gefördertes Lohndumping. Insbesondere in allen pädagogischen Bereichen, in denen es wesentlich auf Kontinuität, hohe Qualifikation und Verlässlichkeit ankommt, sind 1-Euro-Jobs abzulehnen.
Arbeitslose, die zuvor langjährig beschäftigt waren, sollten nicht in Ein-Euro-Jobs gezwungen werden. Auch für Jugendliche unter 25 Jahren sind Ein-Euro-Jobs in der Regel ein untaugliches Instrument. Im Vordergrund muss hier stehen, den Jugendlichen eine Integrations- und Qualifizierungsperspektive zu bieten.
Bei den so genannten Arbeitsgelegenheiten müssen verbindliche Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Gewerkschaften und Arbeitgebern in den Beiräten der Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften sicherstellen, dass Missbräuche und Verdrängungseffekte auf dem ersten Arbeitsmarkt verhindert werden können. 1-Euro-Jobs dürfen nicht dazu führen, dass tarifliche Standards unterlaufen werden.
Keine pauschale Zuweisung in Ein-Euro-Jobs. In Hamburg werden Langzeitarbeitslose häufig pauschal in Ein-Euro-Jobs geschickt, ohne dass die ARGE den Betreffenden überhaupt außerhalb der Papierlage kennen gelernt hat und ohne dass sie Kenntnis hat von der konkreten Tätigkeit und Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheit. Das
Am 11.07.2005 machte das Landessozialgericht Hamburg deutlich, dass diese Praxis mit den gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sei (LSG, Beschluss vom 11.07.2005, Az L 5 B 161/05 ER AS ). Es genüge nicht, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einer Einrichtung oder einem Arbeitgeber zuzuweisen und die Auswahl der konkreten Tätigkeit der Leitung der Einrichtung oder dem Arbeitgeber zu überlassen. Die Verantwortung für die Korrektheit des Arbeitsangebots liege insbesondere im Hinblick auf die Sanktionsfolgen allein beim Leistungsträger, also der ARGE.
Eingliederungsvereinbarung nur freiwillig! Nach §15 SGB II soll mit jedem ALG II-Empfänger nach einer Stärke-Schwächen-Analyse eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen werden, die bestimmt, welche Leistungen der Hilfe-Empfänger zur Eingliederung in Arbeit erhält, welche Bemühungen er in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und welcher Form er sie nachzuweisen hat. Die Vereinbarung gilt jeweils für sechs Monate.
Eine Eingliederungsvereinbarung kann bei dem Weg aus der Arbeitslosigkeit unterstützend wirken und konkrete Ziele setzen. Aber die aktivierende Wirkung der Eingliederungsvereinbarung setzt voraus, dass die Hilfeempfänger sie aus eigenem Willen abschließen. Es darf keine Zwangsverpflichtung des Arbeitslosen unter Androhung von Sanktionen geben. Tatsächlich hat ein Langzeitarbeitsloser, der eine aus seiner Sicht unsinnige Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben wollte im Frühjahr dieses Jahres juristisch durchgesetzt, dass die darauf folgende Leistungskürzung nicht zulässig war und die Sanktion von der ARGE zurückgenommen werden musste.
Kritisch beurteilt der DGB Hamburg die geplante Ein-Euro-Job –Vergabe durch die HAB. Dem Grundsatz „Hilfe aus einer Hand“ wird mit dieser Praxis noch weniger entsprochen als bisher. Arbeitslose müssen nun nicht nur den Sachbearbeiter aufsuchen, der den Regelsatz bewilligt und häufig genug noch einen weiteren, der ihnen Eingliederungsangebote machen soll, sondern auch noch eine weitere Stelle, die konkret den Ein-Euro-Job zuweist. Es wäre sinnvoller, wenn die ARGE-Mitarbeiter so gut geschult und informiert wären, dass sie nach einem Stärken-Schwächen-Profiling und einer freiwilligen Eingliederungsvereinbarung mit dem Arbeitslosen die passende Maßnahme selbst heraussuchen können.
Zudem ist es bedenklich, wenn die Tochtergesellschaft eines Trägers mit der Vergabe beauftragt wird, der selbst Ein-Euro-Jobber einsetzt. Das könnte zu Wettbewerbsverzerrung führen.
Rücknahme der Kürzung der Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobber auf 150 Euro monatlich. Bislang konnten Beschäftigungsträger bis zu 210 Euro Mehraufwandspauschale für eine Arbeitsgelegenheit bei der Behörde abrechnen. Diese Kürzung führt zu Demotivation. Man sagt den Menschen damit: Langzeitarbeitslose sind eigentlich hoffnungslose Fälle, und dafür wollen wir möglichst wenig Geld ausgeben. Das ist zynisch.

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