Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 27.11.2006

ALG I Bezugsdauer für Ältere verlängern aber nicht auf Kosten der Jüngeren

DGB Hamburg widerspricht Chef der Hamburger Arbeitsagentur:
Längere Absicherung für langjährige Beitragszahler ist kein Rückschritt sondern notwendig!
Der DGB Hamburg widerspricht der Ansicht von Arbeitsagentur-Chef Steil, der es in einem Interview als Rückschritt bezeichnet hatte, die Bezugsdauer von ALG I stärker an die Beitragsleistung der Arbeitslosen zu koppeln und weist auch die unterschwellige Unterstellung zurück, dass längeres ALG I Arbeitslose bei der Jobsuche träge werden lässt.
„Solange Ältere auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden, brauchen sie staatliche Unterstützung durch länger gezahltes Arbeitslosengeld“, fordert Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Nur noch 44 Prozent aller 55-65 jährigen Hamburger haben eine Arbeit, und eine Umfrage ergab jüngst, dass sich 26 Prozent der Bewerber auf Grund ihres Alters bei der Jobsuche diskriminiert fühlen.
Etliche Arbeitslose haben ihre Arbeitskraft Jahrzehnte lang den Unternehmen zur Verfügung gestellt und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt – wer dann etwa auf Grund des Jugendwahns vieler Firmenchefs oder wegen einer Unternehmensinsolvenz seine Arbeit verliert, wird doppelt bestraft: Er hat derzeit auf dem Arbeitsmarkt ganz schlechte Karten und muss seit Hartz IV mit deutlich gekürzter Bezugsdauer beim ALG I leben. Erhard Pumm: „Nicht-Betroffene vergessen es schnell, aber Vor Hartz IV wurde älteren Arbeitslosen bis zu 36 Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Jetzt sollte man ihnen diese Leistung wenigstens zwei Jahre lang gewähren.“
Es gehe an der Realität vorbei und sei auch eine unzulässige Unterstellung wenn Rolf Steil meint, dass eine längere Bezugsdauer „die Bemühungen der Arbeitslosen nicht steigert“, so Hamburgs DGB-Vorsitzender. „Arbeit ist mehr als nur Broterwerb, Arbeit bedeutet gesellschaftliche Teilhabe – die meisten Menschen möchten natürlich auch jenseits der 50 mitmischen und -gestalten – wer sitzt schon gerne 15, 20 Jahre zu Hause und wartet auf die drohende Rente mit 67, die dann entsprechend winzig ausfallen wird? Das Problem ist doch: Man gibt den Älteren kaum eine Chance auf Arbeit und verzichtet damit auf ihre langjährige Erfahrung, Gründlichkeit und Besonnenheit!“
Richtig sei Steils Einschätzung, dass Jüngere heutzutage unter instabilen Erwerbsbiographien leiden, so Erhard Pumm. Deshalb spricht sich der DGB auch gegen eine Kürzung der Leistungen bei dieser Gruppe aus, wie es NRW-Ministerpräsident Rüttgers vorsieht. „Das Jammern über die drohende Leere in den Beitragstöpfen der Arbeitslosenversicherung in diesem Zusammenhang wäre allerdings nicht nötig, wenn man nicht die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung über das ursprünglich vereinbarte Maß auf künftig 4,2 Prozent beschlossen hätte. Es war ja Geld da – doch anstatt es den Arbeitslosen zu Gute kommen zu lassen, entlastet man (auch) die Arbeitgeber, die deshalb erfahrungsgemäß noch lange keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen.“
Der DGB schlägt vor: Wer 45 Jahre alt und arbeitslos ist, sollte wenigstens 15 Monate
ALG I bekommen – über 50-jährige bis zu zwei Jahre.
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