Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 053 - 26.01.2012

Kürzungen beim Weihnachtsgeld: Klage bis zum Bundesverfassungsgericht

Anwalt Jan Güldenzoph

Anwalt Jan Güldenzoph DGB Hamburg

Der DGB strebt in Sachen Kürzungen bei den Sonderzahlungen bei Hamburgs Beamtinnen und Beamten eine Klärung vorm Bundesverfassungsgericht an. „Wir wollen wissen, ob die Stadt hier ihrer Verpflichtung nachkommt, ihre Beamtinnen und Beamten auch angemessen zu bezahlen“, so Hamburgs DGB-Vorsitzender Uwe Grund bei einem Pressegespräch am Donnerstag im Gewerkschaftshaus in Hamburg.

DGB und Senat haben sich auf ein bundesweit einmaliges und effizientes Verfahren verständigt, nach dem nur für Musterfälle Widersprüche eingelegt und Klagen angestrebt werden. Das Ergebnis der Rechtsstreite ist dann aber für alle Beamten und Pensionäre gültig. Die Alternative wären Massenklagen gewesen, wie zum Beispiel in Sachsen, was zu unnötigem bürokratischen Aufwand geführt hätte. Anwalt Jan-Ontjes Güldenzoph verwies auf die Föderalismusreform, die erst dazu geführt hätte, dass die Bundesländer die Bezahlung eigenständig regeln. „Wie man jetzt sieht, kann das zu erheblichen Unterschieden führen.“

"Jetzt sollen wir auch noch die Elbphilharmonie mitfinanzieren?"

Das Verfahren sieht vor, dass Betroffene aus den Gewerkschaften ver.di, GdP und GEW in insgesamt sieben Fällen zunächst Widerspruch gegen die Besoldungs-/Versorgungsmitteilung vom Dezember 2011 einlegen. Das Personalamt wird die Widersprüche voraussichtlich zurückweisen. Anschließend kommen die Verfahren vor das Verwaltungsgericht, von wo sie dann nach Bestrebungen des DGB bis zum Bundesverfassungsgericht getragen werden sollen.

Einer der Widersprüchler ist Lothar Fränzke, stellvertretender Personalratsvorsitzender beim Bezirksamt Harburg: „Die Streichungen haben bei uns in der Kollegenschaft die Motivation ganz schön sinken lassen. Jahrzehnte haben wir die ewigen Kürzungsarien mittragen müssen und jetzt sollen wir auch noch die Elbphilharmonie mitfinanzieren?“ Auch Norbert Soltau, Polizeioberkommissar, ist Widerspruchsführer. Er sagt: „Ich habe 1978 angefangen und vieles versprechen müssen, das gilt heute immer noch. Aber das, was mein Arbeitgeber mir damals versprochen hat: Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt – das gilt heute nicht mehr.“

Uwe Grund wies in dem Pressegespräch darauf hin, das inzwischen die Bezahlung von Beamten in anderen Städten wie zum Beispiel in Schwerin oder in Frankfurt/Oder besser ist als in Hamburg, die Lebenshaltungskosten hier aber ungleich höher sind. In Hamburg gäbe es außerdem keine Ballungsraumzulage wie zum Beispiel in München. „Wir brauchen aber eine vernünftig bezahlte Beamtenschaft, um auch kompetente Leute für einen effizienten öffentlichen Dienst in Hamburg zu bekommen“, so Uwe Grund weiter.



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