Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 9/17 - 04.05.2017

Unternehmen beschäftigen zu wenig Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt

Schwerbehinderte auf dem Arbeitsmarkt DGB/Simone M. Neumann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am morgigen Freitag, fordert der DGB Hamburg die Unternehmen auf, die Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt deutlich zu verstärken.

In Hamburg machen schwerbehinderte Menschen nur 4,2 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 3,6%, öffentliche Arbeitgeber: 7%). Damit liegt das Bundesland deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*. Von den 4.600 Unternehmen in Hamburg, die diese Auflage erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern) hatte sogar jedes dritte Unternehmen (1.585) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.

Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger: „Menschen mit Behinderung sind häufiger und länger arbeitslos als nichtbehinderte Menschen - obwohl sie im Durchschnitt über bessere Bildungsabschlüsse verfügen. In der Verantwortung steht vor allem die Wirtschaft. Unternehmen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte zu beschäftigten. Dafür können sie auf zahlreiche Unterstützungsangebote bei Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, kostenlose Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Trotzdem sind viele Unternehmen zögerlich.“

Deshalb fordert der DGB stärkere Anreize für Unternehmen, die Beschäftigungspflicht ernst zu nehmen. Dabei sollten vor allem jene Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, die überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigen. Die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen sollte stark angehoben werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

•          bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro,

•          bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro,

•          bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro.

 

*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Daten für 2015

 


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