Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 14.06.2005

DGB Veranstaltung: Hartz IV - Zwischenbilanz

„Keine mitbestimmungsfreien Räume für Ein-Euro-Jobber“
Der DGB Hamburg hat heute Vertreter der ARGE, Hamburger Arbeitsagentur, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Beschäftigungsträger und Gewerkschaften zu einer Hartz IV-Zwischenbilanz eingeladen, um mit ihnen erste Erfahrungen im Umgang mit diesem Gesetz auszutauschen.
Aus Sicht der Gewerkschaften formuliert Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg folgende Forderungen:
„Wir fordern Kontrollrechte für die Hamburger Gewerkschaften und die Arbeitgeber im Hamburger ARGE-Beirat. Es darf kein Alibi-Gremium sein, in dem man sich lediglich folgenlos berät. Es bleibt ein wichtiges Ziel, dass Missbräuche und Verdrängungseffekte auf dem ersten Arbeitsmarkt verhindert werden und dass mittels der Ein-Euro-Jobs tarifliche Standards nicht unterlaufen werden. Deshalb darf es auch in Unternehmen und Betrieben, die Ein-Euro-Jobber einsetzen, keine mitbestimmungsfreien Räume geben. Wir brauchen verstärkt Betriebsvereinbarungen, die zwischen Betriebs/Personalräten und Unternehmensleitung geschlossen werden. Zudem fordern die Gewerkschaften, dass auch Ein-Euro-Jobber endlich Arbeitsverträge erhalten, um in den Genuss der üblichen Arbeitnehmerrechte zu kommen. Dazu zählt z.B. auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, von der Ein-Euro-Kräfte derzeit ausgeschlossen sind.“

DGB-Positionen zu Hartz IV, Ein –Euro-Jobs, ALG/ ALG II-Bezug
Arbeitsmarktpolitik leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt, zur Verringerung der Dauer der Arbeitslosigkeit sowie zur Eingliederung von benachteiligten Personengruppen.
Unbestreitbar notwendig sind Reformen der Bundesagentur für Arbeit, die die Vermittlungsfähigkeit von Arbeitslosen erhöhen. Eine Zerschlagung und eine Privatisierung von Leistungen sind entschieden zu verhindern. Die Gewerkschaften haben in den vergangenen Jahren eindringlich vor den Folgen einer Politik gewarnt, die vor allem Druck auf Arbeitslose und Beschäftigte ausübt.
Folgende Änderungen an den Hartz-Gesetzen sind unerlässlich:

Die Lebensleistung und Beitragsleistung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss im Falle der Arbeitslosigkeit weit stärker respektiert werden; dazu muss der Bezug von Arbeitslosengeld wieder über 18 Monate hinaus verlängert werden.
Beim Arbeitslosengeld II ist Älteren ein höherer Vermögensfreibetrag insbesondere für die Altersvorsorge einzuräumen.
Ein-Euro-Jobs sind in allen
Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge ungeeignet, sie sind nichts weiter als staatlich gefördertes Lohndumping. Insbesondere in allen pädagogischen Bereichen, in denen es wesentlich auf Kontinuität, hohe Qualifikation und Verlässlichkeit ankommt, sind 1-Euro-Jobs abzulehnen.
Arbeitslose mit zuvor langjähriger Beschäftigung sollten nicht in 1-Euro-Jobs gezwungen werden. Auch für Jugendliche unter 25 Jahren sind 1-Euro-Jobs in der Regel ein untaugliches Instrument. Im Vordergrund muss hier stehen, den Jugendlichen eine Integrations- und Qualifizierungsperspektive zu bieten.
Die bis Anfang 2006 befristete Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstattung des Arbeitslosengeldes für Ältere muss verlängert und ausgeweitet werden. Andernfalls werden die Betriebe ihre Belegschaften noch weit mehr auf Kosten der Arbeitslosenversicherung verjüngen können.
Bei Leistungen nach ALG II dürfen die Menschen in den neuen Ländern nicht länger diskriminiert werden.
Lohndumping bei ALG II muss verhindert werden. Dazu bedarf es einer Korrektur der Kriterien, die jede Arbeit bis zur Grenze der sittenwidrigen Entlohnung für zumutbar erklärt.
Die Anrechnung des Partnereinkommens muss reformiert werden: Es kann nicht sein, dass Frauen zunehmend in Abhängigkeit von ihrem Partner geraten. Außerdem muss auch bei nicht anspruchsberechtigten Arbeitslosen ein Anspruch auf Qualifikation und eigenständige Sozialversicherung gegeben sein.
Der begonnene Monitoringprozess der Hartz - Gesetze muss konstruktiv fortgesetzt werden. Die Politik ist aufgefordert, die Kritikpunkte der Gewerkschaften aufzugreifen und in politische Korrekturen umzusetzen.
Die Jugendarbeitslosigkeit wird durch Instrumente wie den Ausbildungspakt bestenfalls defensiv bekämpft. Die bestehenden Ersatzmaßnahmen für fehlende Ausbildungsplätze sind für viele Jugendliche der Eintritt in ein berufliche Sackgasse. Alle Bildungsanstrengungen müssen darauf gerichtet sein, jungen Menschen Wege zu nachhaltiger Qualifizierung zu ebnen.
Insbesondere bei sogenannten Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) müssen verbindliche Mitbestimmungs- und Kontrollrechte von Gewerkschaften und Arbeitgebern in den Beiräten der Arbeitsagenturen, Kommunen und Arbeitsgemeinschaften sicherstellen, dass Missbräuche und Verdrängungseffekte auf dem ersten Arbeitsmarkt verhindert werden können. 1-Euro-Jobs dürfen nicht dazu führen, dass tarifliche Standards unterlaufen werden.


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