Deutscher Gewerkschaftsbund

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Wissenwertes über Gewerkschaften

Was ist eine Gewerkschaft?


Die Antwort scheint auf den ersten Blick klar: Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Doch es gibt klare Kriterien und Aufträge, die es für Gewerkschaften zu erfüllen gilt. Wir zeigen, welche das sind.

Warum sind Gewerkschaften auch heute noch so wichtig?

Kurz erklärt: Neben den grundlegenden Aufgaben wie Tarifverhandlungen, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz und anderen Themen beschäftigt die Gewerkschaften heute insbesondere die starken Veränderungen in der Arbeitswelt.

Quelle: Tagesschau.de, #kurzerklärt


Das Grundgesetz verbrieft in Artikel 9, Absatz 3 das Recht für alle Beschäftigten, Vereinigungen zu bilden, um ihre Interessen in der Arbeitswelt zu wahren – in allen Berufen.
Die sogenannte „Koalitionsfreiheit“. Darüber hinaus gilt es, die im Tarifvertragsgesetz § 2 festgeschriebenen, tarifrechtlichen Anforderungen zu erfüllen: Dort wird festgeschrieben, dass nur Arbeitgeber und Gewerkschaften Tarifvertragsparteien sein können – also Tarifverträge verhandeln und abschließen dürfen.

Grundlegende Anforderungen an Gewerkschaften

Damit ein Zusammenschluss von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch wirklich eine Gewerkschaft ist – eine Koalition im Sinne des Grundgesetzes –, gelten folgende Kriterien:

  • Freiwillige Vereinigung: In einer Gewerkschaft haben sich die Beschäftigten freiwillig und auf gewisse Dauer zusammengeschlossen
  • Satzungsmäßiger Zweck ist es, Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen zu fördern und wahren:  Die Satzung einer Gewerkschaft enthält als gemeinsame die Aufgabe und das Ziel, die Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern.
  • Unabhängigkeit:  Eine Gewerkschaft ist finanziell, personell und organisatorisch unabhängig von Dritten – also von Staat, Parteien, Kirchen – und vom Gegenüber in Betrieb und bei Tarifverhandlungen - also vom Arbeitgeber. Die Gewerkschaft darf nicht vom Gegner finanziert werden. Außerdem müssen Gewerkschaften „gegnerfrei“ sein. Das heißt:  In Gewerkschaften dürfen Arbeitgeber kein Mitglied sein. Manchmal wird auch die überbetriebliche Tätigkeit einer Gewerkschaft als Zeichen der Unabhängigkeit angeführt.

    Damit ist ganz klar: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Staat, Parteien und Kirchen können KEINE eigenen Gewerkschaften gründen und finanzieren. Einer solchen „Gewerkschaft“ würde schlichtweg die notwendige Unabhängigkeit fehlen.
  • Demokratische Organisation: Eine Gewerkschaft ist demokratisch organisiert. Sie wird  durch Wahlen und Mitbestimmung ihrer Mitglieder legitimiert. Zu diesem Zweck halten Gewerkschaften regelmäßig Gewerkschaftskongresse und Gewerkschaftstage ab.

Tarifrechtliche Anforderungen

Hinzu kommen die tarifrechtlichen Anforderungen an eine Gewerkschaft: Eine Gewerkschaft muss tariffähig sein.

Die Tariffähigkeit lässt sich vorrangig an drei Kriterien überprüfen:

  1. Soziale Mächtigkeit: Eine Gewerkschaft muss sich durchsetzen können. Diese soziale Mächtigkeit braucht sie, um vom Gegenüber als Verhandlungspartner anerkannt und ernst genommen zu werden. Merkmale sind eine durchsetzungsfähige Organisation mit einer entsprechenden Mitgliederzahl. Die Mitglieder müssen grundsätzlich bereit zu Arbeitskampfmaßnahmen sein. Zudem muss die Gewerkschaft in der Vergangenheit bereits Tarifverträge geschlossen hat. Gefälligkeitstarifverträge oder Scheintarifverträge zählen nicht dazu.
  2. Tarifwilligkeit: Hier gilt das Prinzip „alles oder nichts“. Das bedeutet: Eine Gewerkschaft muss bereit und fähig sein, über alle Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter zu verhandeln und Abschlüsse zu erzielen. Die eigene Verhandlungsmacht darf nicht auf gewisse Bereiche beschränkt werden, denn es gibt keine Teiltariffähigkeit.
  3. Durchsetzungswille: Eine Gewerkschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie auch den Willen hat, Tarifverhandlungen zu führen und tarifrechtliche Forderungen auch mit Streiks durchzusetzen.

Welche Gewerkschaften sind Mitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund DGB?

Im DGB sind acht Mitgliedsgewerkschaften vereinigt. Sie alle erfüllen die grundlegenden und tarifrechtlichen Anforderungen. Sie verhandeln unabhängig mit den Arbeitgebern über tarifpolitische Verbesserungen und vertreten ihre Mitglieder in den Betrieben:

  • IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
  • Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • IG Metall
  • Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
  • Gewerkschaft der Polizei (GdP)
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
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