Deutscher Gewerkschaftsbund

17.05.2018

"Unser" Gesetz hat die erste Prüfung bestanden

von Johannes Müllner

 

Die Hamburger DGB-Senioren waren es, die 2011 die Hamburgische Bürgerschaft aufforderten, auch für Hamburg ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen. Natürlich gab es immer wieder Forderungen nach einer gesetzlichen Regelung. Doch erst die DGB-Senioren machten „Nägel mit Köpfen“. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion griff diese Initiative auf, und bereits Ende 2012 beschloss die Bürgerschaft das Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz.

In Hamburg gab es schon seit Jahren vielfältige  Aktivitäten für und mit Seniorinnen und Senioren. Eine Senatsanordnung von 1986 hatte entsprechende Grundlagen geschaffen. Doch die DGB-Senioren wollten mehr: Hamburgs Seniorinnen und Senioren sollten Möglichkeiten erhalten, um in den sieben bezirklichen Delegiertenversammlungen und Beiräten ihres Wohnbereichs mitzuarbeiten und so  der Politik für die ältere Generation neue Impulse zu geben. Alle Hamburgerinnen und Hamburger  sollten das Recht der älteren Menschen auf Mitbestimmung ernst nehmen, es fördern und anerkennen.

Das ist mit „unserem“ Gesetz gelungen. In jedem Hamburger Bezirk entscheidet die ältere Generation selbst über die Zusammensetzung ihrer bezirklichen Seniorendelegiertenversammlung. Neben den großen Seniorenorganisationen wie zum Beispiel die DGB-Senioren, der Sozialverband, die Arbeiterwohlfahrt, Parteien und Kirchen, die eigene  Vorschläge für die Seniorenvertretungen machen, sind alle interessierten Seniorinnen und Senioren aufgerufen, sich zu engagieren, um sich - gegebenenfalls auch durch Unterstützerlisten- in die Delegiertenversammlungen berufen zu lassen.

Wir möchten noch mehr Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind,  für diese ehrenamtliche Aufgabe gewinnen. Die Struktur der Einrichtungen ist leicht zu merken:

·         Einreichung von Vorschlagslisten für die Delegiertenversammlungen von Seniorenorganisationen und Gewerkschaften. Aber auch Wohnbereiche, Senioreneinrichtungen oder interessierte Gruppen können Vorschläge machen mit Hilfe einer Unterstützerliste. Die Delegiertenversammlung wählt einen bezirklichen Seniorenbeirat, und die Beiräte der Bezirke delegieren Beiratsmitglieder in den Landesseniorenbeirat.

·         Rechtzeitig vor den nächsten Delegiertenwahlen im Jahre 2021 werden wir im Seniorenecho erneut für diese Mitarbeit in den Seniorengremien werben.

Für die Einhaltung des Gesetzes ist die von Frau Senatorin Prüfer-Storcks geleitete Gesundheitsbehörde verantwortlich. Sie hat  im Jahre 2017 das neue Gesetz von einem Institut bewerten lassen. Auch die DGB-Senioren haben daran mitgewirkt und Vorschläge gemacht. Das Urteil des Instituts ist eindeutig:  Das Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz hat sich bewährt. Es ist ein echter politischer Fortschritt für die Seniorenpolitik in Hamburg.

Die Hamburger Gewerkschaften haben durch die damalige Initiative der DGB-Senioren neue rechtliche Ansprüche auf Beteiligung und Mitwirkung der älteren Generation gesetzlich verankert und damit auch das Selbstbewusstsein vieler älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger gestärkt.


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