Deutscher Gewerkschaftsbund

Ehrenamtliche Prüfer:in

Junge Beschäftigte auf ihren ersten Schritten ins Berufsleben begleiten, Ausbildung mitgestalten und die Qualität der Berufsausbildung sichern – dabei helfen ehrenamtliche Ausbildungsprüfer:innen. Sie nehmen die schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen der Auszubildenden ab und bewerten sie. Grundlage dafür ist berufliche Erfahrung. Über 300.000 ehrenamtliche Prüfer:innen gibt es in Deutschland. Die Berufung der Prüfungsausschussmitglieder erfolgt für einen einheitlichen Zeitraum, der jedoch längstens fünf Jahre beträgt. Eine Verlängerung ist möglich.

  

Ehrenamtliche Prüfer:innen

DGB/Colourbox

Welche Voraussetzungen brauche ich?

Für eine aussagekräftige und faire Prüfung ist es wichtig, dass du dich in deinem Bereich gut auskennst. Voraussetzung ist, dass du eine Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf abgelegt hast oder eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im Bereich des Prüfungsgebietes vorweisen kann. Kenntnis der Ausbildungsordnung und des Prüfungswesens sind unverzichtbar. Die Prüfungen werden i. d. R. in den entsprechenden Kammern abgenommen. Außerdem ist Verantwortungsbewusstsein, menschliche Reife und pädagogisches Gespür hilfreich.

Was habe ich davon?

Als Prüfer/-in leistest du einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsbildung der Branche: du trägst dazu bei, dass betriebsnah geprüft wird. Durch den Austausch mit anderen Prüfer/-innen kannst du deinen eigenen Horizont erweitern. Dabei gibt es zahlreiche Anregungen für den Arbeitsalltag im Unternehmen und du kannst dein fachliches Wissen kontinuierlich ausbauen. Außerdem erhältst du als ehrenamtliche/-r Prüfer/-in eine Aufwandsentschädigung. Und nicht zuletzt wird die duale Ausbildung insgesamt -als Qualitätsmerkmal - gestützt.

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Je nach Beruf und individuellen Möglichkeiten im Durchschnitt zwei bis acht Tage im Jahr. Dabei bestimmst du als Prüfer/-in den zeitlichen Aufwand in Abstimmung mit der zuständigen Stelle selbst. Der Arbeitgeber stellt dafür in der Regel frei.

Welche Unterstützung kriege ich?

Die Gewerkschaften und Kammern bieten regelmäßig Fortbildungen an. Außerdem wirst du von deiner Gewerkschaft unterstützt. 

Noch mehr wissen?

Dann informiere dich entweder bei deiner Gewerkschaft oder beim Prüferportal

IG BCE
Das Weblog zum Prüfungswesen der IG Bergbau, Chemie, Energie gibt die Abteilung Berufliche Bildung/Weiterbildung als Ansprechpartner an. Einfach eine E-Mail schicken oder anrufen.
www.pruefungswesen-igbce.de

IG-Metall
Die Seite www.wap.igmetall.de/pruefen bietet Informationen. Hier findest Du ein Musteranschreiben, sowie die Prüfermeldekarte zum Download und Kontaktmöglichkeiten zur zuständigen IG-Metall-Verwaltungsstelle.

ver.di
Die Website wendet sich grundsätzlich an Kolleginnen und Kollegen, die als Arbeitnehmervertreter/-innen in den Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern mitarbeiten möchten. Sie können sich auf der Homepage registrieren und sofort als „Interessierte/r“ eintragen. Das „prüf-mit!“-Team leitet dann das Berufungsverfahren ein.
www.pruef-mit.de


ICH WILL - An wen wende ich mich jetzt?

Arbeitnehmer/-innen werden auf Vorschlag der zuständigen Gewerkschaft berufen. Arbeitgebervertreter/-innen können u.a. Freiberufler, Selbständige, Führungskräfte und Ausbildungsverantwortliche oder Ausbilder/-innen in einem Unternehmen sein. Für den Einstieg in die Prüfertätigkeit ist es denkbar, sich zunächst als Stellvertreter/-in berufen zu lassen. Bist du noch unschlüssig, ob du Prüfer/-in werden willst, kannst du auch in die Ausschussarbeit „hineinschnuppern“, z.B. als Gast während einer Prüfung.


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