Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 23.06.2006

Stadt benimmt sich wie im Selbstbedienungsladen Arbeitslose als Schnäppchen?

DGB Hamburg zur Senatsantwort Ein-Euro-Praktikanten als Straßenkehrer
Der Senat verdreht das SGB II, interpretiert es zu eigenen Gunsten um und schadet damit Arbeitslosen sowie Sozialkassen, kritisiert der DGB Hamburg den vom Senat gebilligten Straßenkehrer-Einsatz von Ein-Euro-Praktikanten während der WM.
Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg: „Die Stadt missbraucht Arbeitslose als billige Arbeitskräfte für Regelaufgaben und spart auf ihrem Rücken Personalkosten für die notwendigen Reinigungsarbeiten, die in Zeiten vor Hartz IV durch Beschäftigte der Stadtreinigung in Überstunden oder durch Zeitarbeitskräfte erledigt worden wären. Auf Geheiß der Wirtschaftsbehörde bedient man sich hier wehrloser Arbeitsloser und prellt die Sozialkassen um die Beiträge - wann kommt die ARGE ihrer Verantwortung nach und unterbindet dieses Treiben?“
Der Senat beruft sich in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage der GAL auf die Arbeitgelegenheit mit Entgeltvariante nach § 16 Abs. 3, erfüllt aber nicht einmal die dort verankerten Kriterien: Danach müsste das Praktikum der Ein-Euro-Jobber eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein. Für die 55 Ein-Euro-Praktikanten, die jetzt zeitlich befristet für die WM als Straßenfeger eingesetzt werden, werden jedoch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet, sie erhalten kein reguläres Entgelt.
Doch selbst, wenn hier Sozialversicherungsbeiträge entrichtet worden wären, entspricht das Straßenfegen nicht den Kriterien der „Arbeitsgelegenheit – Entgeltvariante“.
In den von den Behörden selbst verwandten Arbeithilfen zum SGB II steht: „Diese Variante sollte für besondere Einsatzfelder (z.B. soziale Wirtschaftsbetriebe) und /oder spezifische Zielgruppen bewilligt werden. Die Chancen auf eine dauerhafte berufliche Integration sollten in besonderem Maß verbessert werden. … Wettbewerbsverzerrungen und sonstige Nachteile für die private Wirtschaft sind zu vermeiden.“
„Wie man durch Besenschwingen seine Chance auf berufliche Integration in besonderem Maße verbessern kann, bleibt wohl selbst dem Gutwilligsten verschlossen“, so Erhard Pumm. „Es ist eine einzige Verhohnepipelung der betroffenen Langzeitarbeitslosen, die so dringend echte Perspektiven bräuchten, um ihre Lage zu überwinden!“
Zudem lägen die „sonstigen Nachteile“ auf der Hand: „Wenn dieses Beispiel Schule macht, werden immer mehr Regel-Bereiche von Billigkräften durchdrungen, regulär sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeitslos und die Tariflöhne gedrückt.“
Der DGB Hamburg fordert Senat und die Behörde für Wirtschaft und Arbeit auf, sofort von dieser Praxis Abstand zu nehmen, wenigstens die ohnehin schwachen Kriterien des SGB II für den Einsatz von Ein-Euro-Kräften einzuhalten und nicht nach eigenem Gusto passend zu machen.

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