Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 072 - 17.04.2012

Mindestlohngesetz für Hamburg: „Lohndumping ins Bodenlose verhindern“

Der DGB Hamburg begrüßt, dass sich mit SPD, GAL und der Linken drei Bürgerschaftsparteien für ein Mindestlohngesetz auf Landesebene einsetzen. Am Mittwoch, den 18. April soll es in der Bürgerschaft Thema sein. Hamburgs DGB-Vorsitzender Uwe Grund: „Solch ein Gesetz ist notwendig um zumindest bei den Beschäftigten in öffentlichen Unternehmen oder bei Firmen mit öffentlichen Aufträgen Lohndumping ins Bodenlose zu verhindern. Es ist gut, dass die Stadt damit dem Bremer Beispiel folgt, wo bereits ein Mindestlohngesetz verabschiedet worden ist. Zusammen mit einem Korruptionsregister und einem neuen Vergabegesetzes ist Hamburg damit auf einem guten Weg zu faireren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen.“

Allerdings ersetze solch ein Gesetz keinesfalls die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene, so Uwe Grund weiter. „Es ist bitter, dass die schwarz-gelbe Koalition hier nach wie vor untätig ist.“ Uwe Grund rief den Sozialflügel der Union und dessen Vorsitzenden Karl-Josef Laumann auf, in seiner Partei in der Sache weiter Druck zu machen. „Es kann nicht sein, dass in Deutschland rund 7,5 Millionen Menschen arm sind, obwohl sie arbeiten. 20 von 27 EU-Staaten haben bereits Mindestlöhne. Es ist höchste Zeit, dass Deutschland endlich auch dazu kommt. Wir fordern einen Mindestlohn von 8,50 Euro für alle.“

Dass Mindestlöhne keinesfalls zu Stellenabbau führen, hat unlängst eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) gezeigt. Diese hatte die Folgen des Mindestlohns in der Baubranche unter die Lupe genommen und keine negativen Auswirkungen festgestellt. Der Mindestlohn gilt dort seit 1997.


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