Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 04.08.2005

Zu teuer, zu ineffektiv? - Einbruch bei den Personalservice-Agenturen

In Hamburg ging die Zahl der PSA innerhalb eines Jahres um rund ein Drittel zurück
DGB Hamburg: Qualitätskontrollen und Qualifizierungsanteile verstärken
Derzeit gibt es in Hamburg 38 Personalserviceagenturen mit 661 dort beschäftigten Arbeitnehmern*. Vor einem Jahr waren es noch 56 PSA mit 1155 Beschäftigten. Das entspricht ungefähr einem Rückgang um ein Drittel. Auf Bundesebene sieht es ähnlich aus.
In 2005 konnten bis heute 264 Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen vermittelt werden (pro Monat im Schnitt 38), im Vorjahreszeitraum waren es 588 (monatlich 49 durchschnittlich).
Die Personalserviceagenturen (PSA) wurden 2003 im Rahmen von Hartz I als Herzstück der Gesetze zu modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (besser bekannt als Hartz-Gesetze) eingerichtet. Sie werden von gewerblichen Zeitarbeitsfirmen, gemeinsam mit privaten Trägern oder von den Arbeitsämtern selbst gegründet. Mit Hilfe der PSA sollen Einstellungsbarrieren reduziert und eine schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt erreicht werden. Arbeitslose werden von den PSA eingestellt und mit dem Ziel einer möglichst dauerhaften Anstellung an Unternehmen verliehen; dabei sind die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaft auch für Leiharbeitnehmer zu gewährleisten.
Der DGB unterstützte die Einführung der PSA als vermittlungsorientiertes Instrument, das eine tragfähige Brücke in den Arbeitsmarkt werden sollte. Doch die Ergebnisse sind bisher hinter den Erwartungen zurück geblieben.
Nach Angaben des IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit) haben bundesweit nur 11% der PSA Beschäftigten tatsächlich beim Entleiher eine Beschäftigung gefunden. Zudem haben 25% der Beschäftigten ein vom PSA Betreiber vermitteltes Arbeitsverhältnis erhalten. Insgesamt sind damit 36% in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden, weitere 11,3 % haben sich selbst eine Arbeitsstelle gesucht. Dieses Ergebnis dürfte über den Werten der gewerblichen Leiharbeit liegen. Aber: Rund 46 % der Vermittelten waren in den Einsatzbetrieben nur mit Hilfstätigkeiten beschäftigt, obwohl 73 % von ihnen eine Berufsausbildung haben.
Der DGB kritisiert, dass die Möglichkeit der Qualifizierung in der verleihfreien Zeit zu wenig genutzt wird. Häufig handelt es sich lediglich um Coaching oder Selbstlernprogramme. Nur für 8,7% der Teilnehmer werden nach Angaben des IAB Seminare oder Lehrveranstaltungen angeboten.
Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg: „Man darf das Instrument der PSA nicht voreilig für gescheitert erklären. Es muss aber effektiver werden. So sollten die Qualifizierungs-Möglichkeiten systematisch ausgebaut und die Qualitätskontrollen verbessert werden. Es dürfen keine Dequalifizierungsprozesse bei den Beschäftigten durch Vermittlung in Jobs ,unter ihrem Niveau’ eintreten; auf ihr mitgebrachtes Wissen sollte möglichst aufgebaut werden. Es wäre sinnvoll, wenn die Agentur für Arbeit mit den PSA klare, verbindliche arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen vereinbarte.“ Dieses Vermittlungsinstrument sei auch für Langzeitarbeitslose Erfolg versprechender als die „Ein-Euro-Jobs“ und ihnen in der Regel vorzuziehen, auch, weil hier die Gefahr der Verdrängung regulärer Stellen nicht gegeben ist.
* Quelle: Agentur für Arbeit Hamburg

Weitere Infos / Hintergrund PSA
Ziel der PSA ist es, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren („Klebeeffekt“). –
Als eigenständige Organisationseinheiten erbringen PSA Dienstleistungen für und im Auftrag der Agentur für Arbeit. Sie sind in tarifliche Strukturen eingebunden. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann die PSA entweder von anderen Dienstleister, in gemeinsamer Trägerschaft mit Privaten oder der Arbeitsagentur als Business Unit in privater Rechtsform betrieben werden. Wo immer möglich, streben Arbeitsagenturen eine Lösung durch Einschaltung Dritter an. PSA stehen im Wettbewerb mit privaten Dritten und kooperieren insbesondere dort, wo private Dienstleister über spezielle Marktkenntnisse verfügen.
Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich für den Arbeitslosen gemäß der Regelungen der Neuen Zumutbarkeit. Eine Ablehnung ist mit leistungsrechtlichen Konsequenzen verbunden. Die Entscheidung über die Einstellung von Arbeitslosen obliegt der PSA. Ein Zielgruppenmix wird durch die Vertragsgestaltung mit der der Arbeitsagentur sichergestellt.
Arbeitslose sind mit Vertragsabschluss mit der PSA sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Während der Probezeit, die bei Bewährung verkürzt werden kann, erhalten sie einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes, anschließend den tariflich vereinbarten PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn.
Über die PSA werden Coachingmaßnahmen zur Unterstützung der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt und betriebsnahe Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht.
Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine PSA für jeden der 179 BA-Bezirke.
Seit der Einführung des Instruments 2003 wurden nach Angaben der BA bundesweit 34 300 Kunden in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt.
Nach einer Untersuchung des IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit) profitieren mehr Frauen und Jugendliche zwischen 20 bis 25 Jahre von den PSA als von der gewerblichen Leiharbeit.
Das IAB kommt zu dem Ergebnis: „ Es wird ersichtlich, das PSA primär Arbeitslosen eine Beschäftigung bieten, die über geringe Vermittlungshemmnisse verfügen und kurzfristig nicht vermittelbar sind. Arbeitskräften mit gravierenden Vermittlungshemmnissen bieten PSA nur relativ selten eine Beschäftigungschance.“
Die PSA sollten sich mehr auf die Zielgruppen des Arbeitsmarktes konzentrieren. In Verbindung mit Qualifizierung kann die PSA eine Integrationshilfe darstellen.


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