Ein-Euro-Jobber dürfen nicht für Privatinteressen ausgenutzt werden!
Sie brauchen Perspektiven zur Integration in den Arbeitsmarkt Den Vorschlag der familienpolitischen Sprecherin der SPD Carola Veit, Ein-Euro-Kräfte als Haushaltshilfen in Familien zu schicken, lehnt der DGB Hamburg strikt ab. Das Ziel, Langzeitarbeitslose wieder in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, wird mit diesem Vorstoß komplett konterkariert, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. Außerdem werden die sowieso schon schwammigen Kriterien für diese Arbeitsgelegenheiten Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Gemeinnützigkeit auch noch unterlaufen. Die Betroffenen wären völlig unkontrollierbar der Willkür privater Beschäftigungsgeber unterworfen. Ein Euro-Jobber sind schon ihrer Rechte als Arbeitnehmer beraubt, weil sie nicht einmal einen Arbeitsvertrag erhalten. Aber aus gutem Grund dürfen Ein-Euro-Jobber nur in gemeinnützigen Organisationen tätig werden, wo sie wenigstens in betriebliche Strukturen eingebunden sind mit Betriebs- und Personalräten, die gewisse Kontrollfunktionen wahrnehmen können. Zudem führte der Einsatz von den Billigjobbern in Familien zur Verdrängung der Beschäftigten in Familien, die derzeit wenigstens noch auf 400-Euro-Job-Basis ihr Geld verdienen, so Hamburgs DGB-Vorsitzender. Pumm: Es kann nicht zugelassen werden, dass es sich einige Familien auf Kosten der Arbeitslosen netter machen wollen. Natürlich erkennen auch die Gewerkschaften das Problem gerade von Alleinerziehenden, Job und Kinder unter einen Hut zu bringen. Hier ist jedoch eine grundlegende Unterstützung durch eine familienfreundlichere Politik gefragt: etwa durch eine qualitativ gute und für Eltern bezahlbare Kinderbetreuung in den KITAS mit tariflich gesicherter Bezahlung der Beschäftigten.