Deutscher Gewerkschaftsbund

PM 030 - 16.09.2011
Zur Bürgerschaftsentsentscheidung

Hamburg braucht ein neues Vergabegesetz

Hamburgs DGB-Vorsitzender Uwe Grund begrüßt, dass sich eine breite parlamentarische Mehrheit in der Bürgerschaft aus SPD, GAL und Linken dafür ausgesprochen hat, dass bei Betrieben, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, Tarif- und Mindestlöhne nicht mehr unterschritten werden dürfen.

Der DGB wird darüber hinaus Bürgerschaft und Senat auffordern, das Hamburgische Vergaberecht auf neue Beine zu stellen. Damit sollen alle öffentlich geförderten Aufträge unter das Prinzip der Tariftreue gestellt werden. Der DGB ist dazu bereits in Gesprächen mit den politischen Parteien.

Uwe Grund: "Künftig soll es nicht mehr möglich sein, dass ein Anreiz besteht, über Niedriglöhne öffentliche Aufträge zu ergattern, und damit eine Schmutzkonkurrenz zu fördern."

Aufgrund europäischer Rechtssprechung ist die Rechtslage beim Vergaberecht kompliziert. Inzwischen gibt es aber eine Fortentwicklung, z.B. in Rheinland-Pfalz oder aktuell in Nordrhein-Westfalen.


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