Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 14.04.2006

Arm trotz Arbeit DGB Hamburg legt Zahlen für die Hansestadt vor

Fast einem Fünftel aller Hamburger Hartz IV- Fälle wird Einkommen auf ALG II angerechnet
Neben den Arbeitslosen ist eine steigende Zahl von Erwerbstätigen in Hamburg auf Hartz IV angewiesen. „Es ist alarmierend: In unserer Stadt gibt es immer mehr working poor, Menschen, deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um Armut zu verhindern“, sagt Hamburgs DGB-Vorsitzender Erhard Pumm.
Nach DGB-Berechnungen mussten sich in Hamburg im Herbst letzten Jahres 21.210 Haushalte Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf Hartz IV anrechnen lassen. Das sind 18,9 Prozent aller Hamburger Bedarfsgemeinschaften. Etwa jeder zweite von ihnen hat einen sozialversicherungspflichtigen Job und etwa ebenso viele haben einen Mini-Job. Nach Abzug von Freibeträgen mussten sie sich im Schnitt 368 Euro anrechnen lassen. Überdurchschnittlich häufig auf Hartz IV angewiesene sind - so Erhard Pumm - sozialversicherungspflichtig beschäftigte Ungelernte und Teilzeitkräfte. Diese Beschäftigungsgruppen sind nahezu doppelt so häufig auf ergänzende Fürsorgeleistungen angewiesen wie Beschäftigte insgesamt. Sie arbeiten häufig in Fertigungsberufen, während Minijobber mit unzureichender Existenzsicherung häufig bei Reinigungs- und hauswirtschaftlichen Berufen, dem Verkehrsgewerbe sowie im Einzelhandel anzutreffen sind.
Insgesamt waren in fast einem Viertel aller auf Hartz IV angewiesenen Bedarfsgemeinschaften Personen erwerbstätig. Das Einkommen dieser Familien war trotz anrechenbarem Erwerbseinkommen zu niedrig, um unabhängig von staatlicher Fürsorge leben zu können. „Diese Fakten zeigen, dass Armut trotz Erwerbstätigkeit in Hamburg schon lange keine Ausnahme mehr ist“, so Erhard Pumm.
Dabei wüssten viele Arbeitnehmer mit Niedrigeinkommen nicht einmal, dass sie Anspruch auf ergänzende staatliche Fürsorge haben.
Erhard Pumm: Die Gewerkschaften fordern existenzsichernde Löhne. Wer den ganzen Tag arbeitet, muss einen Nettolohn erhalten, der oberhalb des gesellschaftlichen Existenzminimums liegt. Um den freien Fall nach unten zu begrenzen, brauchen wir also einen Mindestlohn, der bei 7,50 Euro pro Stunde liegen sollte. Warum soll das, was in Großbritannien funktioniert, nicht auch bei uns umsetzbar sein?“
In England wurde der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahre 1999 um mehr als 40 % erhöht, während im gleichen Zeitraum die Arbeitslosigkeit um 25 % zurückging.
Der DGB Hamburg verweist zugleich auf neue Ergebnisse des Forschungsinstituts der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg; danach wird der Niedriglohnsektor bei uns noch mehr als in anderen EU-Ländern für viele Arbeitnehmer zu einer so genannten Niedriglohnfalle. Sie können einen schlecht bezahlten Job meist nicht als Sprungbrett in besser bezahlte berufliche Positionen nutzen.
Dabei könne von überzogenen Leistungen bei Hartz IV keinesfalls gesprochen werden. Sie liegen auf dem Niveau der Sozialhilfe, also auf der Höhe des Existenzminimums. Im Schnitt erhielt jeder betroffene Haushalt in Hamburg nach Anrechnung eigener Einkommen 691 Euro monatlich an Unterstützungsleistungen für Miete, Heizung und den Lebensunterhalt.
Erhard Pumm: „Eine wesentliche Ursache für die vielfach beklagten Mehrausgaben bei Hartz IV sieht der DGB Hamburg darin, dass bei anhaltender hoher Arbeitslosigkeit immer mehr Menschen aus der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Auch sinkende Löhne - insbesondere am unteren Ende der Lohnskala - führen dazu, dass immer mehr Menschen auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind.“

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