Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 30.01.2006

Kürzerer ALG I-Bezug ab 1. Februar: Ältere endlich fördern und beschäftigen

- Unternehmen erhalten dafür sogar staatliche Unterstützung
In Hamburg gibt es schon jetzt überdurchschnittlich viele ältere Langzeitarbeitslose
Viele Ältere werden durch die neue Regel zur verkürzten ALGI- Bezugsdauer besondere Härten erleben, befürchtet der DGB Hamburg.
Alle älteren Beschäftigten, die sich ab 1. Februar 2006 arbeitslos melden, erhalten künftig nur noch 12 Monate (ab 50jährige) bzw. 18 Monate (ab 55-jährige) Arbeitslosengeld I. Bisher hatten über 55jährige bis zu 32 Monate lang Anspruch auf ALG I.
„Selbst langjährig erwerbstätige Arbeitnehmer, die 20 oder 30 Jahre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, werden damit bei Arbeitslosigkeit schnell auf Hartz IV verwiesen oder sogar ganz ausgesteuert“, sagt Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg. „Und die Situation würde noch verschärft durch die aktuellen Vorstöße des Arbeitsministers Müntefering, das Renteneintrittsalter früher als geplant von 65 auf 67 anzuheben.“ Schon jetzt liegt der Anteil der langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 50 und 65 Jahren in Hamburg bei 9,4 Prozent und damit höher als im Bundesdurchschnitt (6,6 Prozent).
„In Hamburg ist fast ein Viertel aller registrierten Arbeitslosen über 50 Jahre alt – das ist nicht länger hinnehmbar, zumal die Perspektiven auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt derzeit denkbar schlecht sind. Nur noch 40 Prozent der deutschen Unternehmen beschäftigen über 50jährige“, sagt Erhard Pumm und mahnt ein Umdenken an: „Der Jugendwahn muss endlich ein Ende haben; mit Anfang, Mitte 50 Jahre sind die meisten nicht nur erfahren und motiviert, sondern auch noch sehr leistungsfähig. Sie wollen nicht aufs Altenteil und in die Armut geschickt werden!“
Es sei wichtig, dass sich die Betriebe besser auf die Alterung ihrer Belegschaft einstellen. Oft gebe es z.B. keine auf die Bedürfnisse Älterer zugeschnittene Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe; auch in Weiterbildungsmaßnahmen würden Ältere zu selten einbezogen, so Erhard Pumm. „Viele Betriebe kneifen hier, obwohl die Arbeitsagentur Fördermöglichkeiten sowie Zuschüsse für ältere Beschäftigte anbietet.“
Beispiele für Förderung älterer Beschäftigter durch den Staat:
- Arbeitgeber, die ein Beschäftigungsverhältnis mit einem zuvor Arbeitslosen, der das 55. Lebensjahr vollendet hat, erstmalig begründen, müssen für diesen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlen.
- Die Arbeitsagentur übernimmt nach dem Arbeitsförderrecht (§ 417 SGB IV) in Betrieben bis 100 Beschäftigte die Kosten einer betrieblichen Weiterbildung von mindestens 50-Jährigen auch dann, wenn der Arbeitsplatz nicht gefährdet ist. Damit soll einer im Alter drohenden Dequalifikation und möglichen Arbeitslosigkeit vorgebeugt und die Wettbewerbschancen sowie die Qualifikationsstruktur mittelständischer Betriebe möglichst verbessert werden.
- Die mit dem Job-AQTIV-Gesetz vom 10. Dezember 2001 eingeführten Fördermöglichkeiten bei beruflicher Weiterbildung älterer und von Arbeitslosigkeit bedrohter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden bis Ende 2006 verlängert.

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