Die Aktiven in der gewerkschaftlichen Seniorenpolitik Hamburgs mag diese Meldung nicht überraschen, denn in der Hansestadt ist spätestens nach Verabschiedung des Hamburgischen Seniorenmitwirkungsgesetzes im Jahre 2012 die Mitwirkung der älteren Generation gesetzlich verankert.
Der geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat am 28.09.2020 die Forderung nach gesetzlicher Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren beschlossen. Diese Entscheidung ist nach der Berufung des Kollegen Klaus Beck als ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter des DGB-Bundesvorstands ein weiterer wichtiger Schritt, um die Seniorenpolitik des DGB mit inhaltlichen Positionen aufzuwerten und als DGB künftig konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenslage der älteren Menschen zu fordern und durchzusetzen.
Seniorinnen und Senioren werden satzungs-rechtlich mit Frauen und Jugend gleichgestellt
Für den Kollegen Klaus Beck hat die Durchsetzung von Seniorenmitwirkungsgesetzen in allen Bundesländern Priorität. Die praktischen Erfahrungen und Dokumente der Hamburger DGB-Senioren auf diesem Gebiet, die wir Klaus Beck bei einem Treffen vermitteln konnten, sind das Fundament für sein Engagement bei der Durchsetzung weiterer Seniorenmitwirkungsgesetze.
Der DGB-Beschluss vom 28.9.2020 ist ein wichtiges Signal. Darin bekennt sich der DGB-Bundesvorstand zu eigenständigen gesetzlichen Mitwirkungsrechten der älteren Menschen in der Gesellschaft. Er ist jedoch mehr als nur eine Forderung an die Politik. Er ist auch eine Verpflichtung für den DGB selbst, seine Politik um die speziellen Ansprüche der älteren Generation an die Gesellschaft zu ergänzen und die Seniorinnen und Senioren satzungs-rechtlich mit den Frauen und der Jugend gleichzustellen.